After Sales Service

1. Hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie:

a. Unterstützung des WEG-Verwalters und Zusammenarbeit mit diesem
b. aktives Eingreifen bei Schlechterfüllung durch den WEG-Verwalter und gegebenenfalls Mithilfe bei dessen Austausch, soweit erforderlich
c. Führung von Verhandlungen zwecks verlängerung des WEG-Verwaltervertrages im Interesse des Investors
d. Koordination zwischen Investor und WEG-Verwalter
e. Vertretung der Interessen des Investors bei Eigentümerversammlungen
f. Vermittlung und Zusammenarbeit mit dem SEV-Verwalter
g. Kontaktherstellung zu Agenturen falls „short term let“ gewünscht ist
h. Übersetzung des Schriftverkehrs mit deutschen Behörden, Institutionen und Dienstleistungsunternehmen
i. Vermittlung von Dienstleistungsunternehmen (Bank, Steuerberater, Strom, Gas, Wasser usw.)
j. Überwachung des Zahlungverkehrs
k. Postzustellungsvollmacht
l. Unterstützung bei Hotelreservierung, airport pick up, Stadtführungen, Mietwagen
m. Einrichtung eines Treuhänderkontos falls gewünscht

2. Hinsichtlich der Immobilie selbst:

a. Überwachung des Erhaltungs- und Pflegezustandes der Immobilienanlage
b. Routinebegehungen des Gemeinschaftseigentums
c. Mitwirkung bei Gewährleistungsbegehungen vor Ablauf der Gewährleistungszeit
d. Veranlassung von Nachbesserungsarbeiten (Reparaturen, Nach-pflanzungen, Zusatzpflanzungen, bauliche Ergänzung), soweit erforderlich
e. Küchenplanungen
f. Hilfe bei Planung von Baumaßnahmen (Umbau, Ausbau usw.)
g. Terminplanung und Wahrnehmung

3. Hinsichtlich der Vermietung der Immobilie:

a. Prüfung der Voraussetzungen für Mieterhöhungen, u.a. durch Mietmarktanalyse, ggf. durch Einholung eines Mietwertgutachtens (gesonderte Vergütung)
b. Unterstützung von Verhandlungen mit dem Mieter mit dem Ziel einer Mieterhöhung, soweit erforderlich
c. Renovierung; nur nach Rücksprache und Kostenfreigabe
d. Möblierung
e. Reinigung
f. Kontaktherstellung falls „short term let“ gewünscht ist

4. Hinsichtlich der Finanzierung der Immobilie:

a. Unterstützung bei Verhandlungen mit finanzierenden Kreditinstituten
b. Erarbeitung neuer Finanzierungskonzepte nach Auslauf der ersten Zinsfestschreibungsperiode
c. Finanzierungsüberwachung
d. Beratung bei notleidend werdenden Finanzierungen

5. Hinsichtlich der Veräußerung der Immobilie:
Beratung und Mitwirkung beim Verkauf aufgrund ausdrücklicher Einzelvollmacht durch:
a. Erstellung von Verkaufsberechnungen
b. Erteilung von Makleraufträgen bzw. ggf. Mitwirkung bei Verkaufsverhandlungen zum Zwecks des Verkaufs der Immobilie
c. Einholung von Gutachten (gesonderte Vergütung), soweit erforderlich

6. Hinsichtlich des Investors:
a. Beantwortung von Fragen zur Immobilie in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht ( in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, soweit dies keinen rechtsbesorgenden Charakter hat)
b. Schriftverkehr mit Behörden

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